Fragen/Antworten und Links zu Coronavirus und Urlaub im Ferienhaus/unseren Lieblingsplätzen

Infos im Überblick für Gäste und Gastgeber (Angaben und Informationen ohne Gewähr!)

 

Reisen innerhalb Deutschlands zu touristischen Zwecken sind zur Zeit nach den Beschlüssen von Bund und Ländern nicht mehr möglich. Erforderliche Reisen aufgrund beruflicher und geschäftlicher Zwecke sind weiterhin möglich.

aktueller: Beschluss vom 22.03.2021 

 

Die Corona-Maßnahmen sind bis zum 18. April 2021 verlängert. Alle Beschlüsse werden in den jeweiligen Bundesländern anschließend individuell in Landesverordnungen umgesetzt, dadurch entstehen unterschiedliche Regelungen pro Bundesland. Informationen dazu gibt es u.a. hier: bundesregierung.de

 

Haben Sie einen unserer Lieblingsplätze in o. g. Zeitraum gebucht bzw. es besteht ein Beherbergungsverbot seitens der Bundes- und Landesregierungen, gilt folgendes:

 

Wir informieren Sie zeitnah. Je nach Möglichkeit seitens der Vermieter, können Sie auf einen anderen Zeitraum umbuchen oder die Buchung wird storniert und Sie erhalten die geleistete Zahlung abzgl. 50% aus der Servicegebühr zurück. WICHTIG: Diese Regelung gilt nicht, wenn Sie aus eigenen Gründen oder Unsicherheit den gebuchten Ferienhausurlaub bereits vorher storniert haben. In diesem Fall

 

 

unterwegs „vor unserer Haustür“ in Deutschland:

 

unterwegs in der EU: 

 

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