AGBs

Erleben! Reisen und Events tritt ausschließlich als Vermittler für die angebotenen und gebuchten Leistungen/Objekte zwischen Kunden und Vermieter/Veranstalter auf. Es gelten die AGBs des jeweiligen Vermieters/Veranstalters.


AGBs Tangram Tours - Studien-, Kultur- & Erlebnisreisen

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Allgemeine Reisebedingungen
Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverständnis zwischen Ihnen und Tangram Tours - Heinrich Patrzek - nachstehend Tangram Tours genannt - regelt, und die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen, genau durch. Die

Reisebedingungen sind auf der Grundlage des ab 01.10.1979/ 01.11.1994 geltenden Reisevertragsgesetzes erstellt.

1. Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich auf unserem Anmeldeformular erfolgen.

2. Reisebestätigung

Mit der schriftlichen Bestätigung von Tangram Tours kommt der Reisevertrag zustande. Der Vertrag basiert ausschließlich auf Angaben und Bedingungen der Reisebeschreibungen, sowie in der Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, besteht für den Kunden eine 10-tägige Rücktrittsmöglichkeit, bevor der Reisevertrag verbindlich wird.

3. Bezahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung ist innerhalb von 10 Tagen die Anzahlung von 20 % des Reisepreises pro Person, zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis

angerechnet.

Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Gehen die Zahlungen auch nach schriftlichen Anmahnungen nicht fristgemäß ein, ist Tangram Tours berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der für einen

Rücktritt des Teilnehmers entstandenen Pauschalbeträge zu fordern.

4. Leistungen

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Beschreibungen der jeweiligen Reise unter Berücksichtigung landesüblicher Gegebenheiten und aus der Reisebestätigung. Sie sind für Tangram Tours bindend. Der

Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reisebeschreibung zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert

wird. Nebenabreden bedürfen einer schriftl. Bestätigung.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich den

Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Wechselkursschwankungen, Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern, Gebühren, Tarife u.ä.) in entsprechendem Umfang möglich, wenn zwischen der Reisebestätigung und dem Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen. Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von

über 5 % ist der Kunde zum gebührenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt.

6. Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Tangram Tours. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte ein Rücktritt schriftlich erklärt werden. Bei Rücktritt kann Tangram Tours angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Dabei richtet sich die Rücktrittspauschale nach dem Reisepreis und wie folgt berechnet:

Stornokosten, Reservierungsgebühren für Tickets 100 %

- nach Buchung 50,00 € Bearbeitungsgebühr

- 95 bis 41 Tage vor Reisebegnn 25 % des Reisepreises

- 40 bis 31 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises

- 30 bis 21 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

- 20 bis 08 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises

- 07 vor Reisebeginn bis Ankunft 100 % des Reisepreises

Statt zurückzutreten können Sie eine Ersatzperson benennen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, jedoch für eine Bearbeitungsgebühr von mindestens

€ 50,- bzw. € 150,- nach Ticketausstellung. Der Reiseveranstalter kann dem Personenwechsel aus wichtigem Grund widersprechen, wenn der Dritte z.B. den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt. Ein abgelehnter Wechsel der Person des Reiseteilnehmers gilt als ein Rücktritt ihrerseits. Falls Sie gezwungen sind, die Reise z.B. wegen Verletzung oder Krankheit vorzeitig abzubrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Reisekosten. Es empfiehlt sich in jedem Fall der Abschluss einer Reisepauschalversicherung gegen Krankheit, Unfall etc. (siehe 14) Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter auch die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Tangram Tours zahlt jedoch tatsächlich eingesparte Aufwendungen an den Reisenden zurück.

7. Rücktritt des Reiseveranstalters

Bis zwei Wochen vor Reisebeginn kann der Reiseveranstalter von der Reise zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Der Rücktritt wird Ihnen unverzüglich mitgeteilt, und Sie erhalten den

eingezahlten Reisepreis zurück. Falls Tangram Tours bereit und in der Lage ist, die Reise trotz Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl zu geänderten Konditionen durchzuführen, so werden Sie gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung

hiervon unterrichtet. Es steht dem Reisenden frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Stimmt der Reisende diesem Angebot zu, kommt auf dieser Grundlage ein neuer Reisevertrag zustande.

Falls ein Teilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört, ist der Reiseveranstalter berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. In diesem Fall behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch den Wert ersparter Aufwendungen

anrechnen lassen.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, hoheitsrechtliche Anordnungen, Naturkatastrophen, u.a.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können der Reiseveranstalter als auch der Teilnehmer der Vertrag

kündigen. Weiterhin ist Tangram Tours zu allen notwendigen Maßnahmen verpflichtet, insbesondere zum Rücktransport aus dem Reiseland. Die Mehrkosten für den Rücktransport sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die

Mehrkosten dem Teilnehmer zu Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen eines ordentlichen Kaufmanns für:

- Gewissenhafte Vorbereitung der Reise

- Sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger

- Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen

- Organisation, Reservierung, Zurverfügungstellung der Leistungen gemäß Reisevertrag unter Berücksichtigung der orts- u. landesüblichen Gegebenheiten

10. Haftungsbeschränkungen

Die Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, wenn der Schaden durch Verschulden des Reiseveranstalters verursacht wurde. Sofern der Reiseveranstalter vertraglicher Luftfrachtführer im Sinne des Abkommens von Guadaljara ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen, denen die Fluggesellschaften unterliegen. Der Reiseveranstalter haftet ebenfalls nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Fremdleistungen lediglich nur vermittelt werden. Bei allen im Programm ausgeschriebenen sportlichen Betätigungen, wie Wanderungen, Trekking, Rafting, Radfahren, sowie Unternehmungen, die nicht zum Besichtigungsprogramm

gehören, beteiligt sich der Teilnehmer grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen. Der Reiseveranstalter haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es wird auch keine Haftung für gestohlenes oder

beschädigtes Gepäck übernommen. Dem Reisenden wird der Abschluss einer Versicherung empfohlen.

Wenn Tangram Tours in der Reisebeschreibung oder in den Reiseunterlagen den Namen des Reiseleiters veröffentlicht, so muss diese Einteilung stets unverbindlich bleiben und wird nicht Bestandteil des Reisevertrages. Selbst kurzfristige Änderungen sind nicht auszuschließen und berechtigen den Reisenden nicht zu kostenloser Aufhebung des Reisevertrags.

11. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind die Teilnehmer verpflichtet, alles ihnen Zumutbare zu tun, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Dem Reiseleiter sind begründete Reklamationen unverzüglich mitzuteilen, damit er für

Abhilfe sorgen kann, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist jedoch nicht bevollmächtigt, Ansprüche auf Schadensersatz oder Minderung anzuerkennen. Unterlässt der Teilnehmer es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Mängel müssen nach Rückkehr unverzüglich schriftlich bei Tangram Tours eingereicht werden.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren sechs Monate nach Beendigung der Reise, sofern bis dahin keine Klage erhoben worden ist.

13. Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Tangram Tours weist in der Reisebeschreibung und/oder in der Buchungsbestätigung auf Bestimmungen für das jeweilige Reiseland hin. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Reisende Staatsbürger der BRD ist. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende beantragt das Visum bei dem entsprechenden Konsulat selbst. Einen Visumsantrag und ein Merkblatt zum Ausfüllen erhalten Sie automatisch mit der Reisebestätigung.

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers; auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern dem Reiseveranstalter dies technisch nicht möglich ist, wird er die Teilnehmer von wichtigen Änderungen vor Antritt der Reise informieren.

14. Reiserücktritts- und andere Versicherungen

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. Diese deckt, i.d.R., mit Selbsbehalt 80 % und ohne Selbstbehalt 100 % der Stornokosten ab. Sie wird für Sie auf Wunsch von Tangram Tours abgeschlossen. Tangram Tours empfiehlt außerdem dringend den Abschluss eines Rat & Tat-Pakets. Dieses bietet einen Notfall-Service einschließlich Rettungsflug und eine Reisekranken-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisegepäckversicherung. Nähere Informationen über einzelne

Versicherungsleistungen sind den Beschreibungen der Versicherungspolicen zu entnehmen. Den entsprechenden Vordruck senden wir Ihnen ca. 4 Wochen vor Reisebeginn zusammen mit der Zahlungsaufforderung zu.

15. Flugplan

Die Gestaltung des Flugplanes und seine Einhaltung liegen im wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und des Fluggerätes sind daher nicht auszuschließen.

16. Reisegeldgarantie/Insolvenzversicherung

Alle eingezahlten Reisekosten sind beim Reiseveranstalter durch die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung garantiert.

17. Sonstige Bestimmungen

Alle Angaben in den Reisebeschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen aufgrund von Irrtümern und Druckfehlern bleiben vorbehalten. Mündliche Absprachen gelten nur dann, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt

wurden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen. Der Gerichtstand ist für beide Teile Waldshut.

Tangram Tours * Austr. 1 * 79790 Küssaberg

UST DE 192 446 732 / STN 20241-36639